Die Mitgliederversammlung hat am 22.08.2023 die folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und ist binnen zwei Wochen nach Aufnahme in den Verein fällig. Er ist spätestens immer zum 28.Februar eines jeden Jahres an den Verein per
Überweisung auf das Konto des Vereins zu bezahlen.
3. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro natürlicher Person 12,00 € pro Jahr.
4. Juristische Personen leisten einen selbst gewählten Mitgliedsbeitrag, mindestens jedoch 50,00 € pro Jahr.
5. Ein einmal gezahlter Beitrag kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn die Mitgliedschaft unterjährig gekündigt wurde